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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

AGB

1. Angebote

1.1. Die Angebote der Manfred Fischer elf Competition Seligenstädterstraße 53 63456 Hanau (im Folgenden: Lieferant) sind stets freibleibend.

1.2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben (im Folgenden: Unterlagen), dienen nur als Anhaltspunkt, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie können ohne Ankündigung vom Lieferanten jederzeit geändert werden. Der Lieferant behält sich Eigentums-und Urheberrechte an Angebot und Unterlagen vor. Angebot und Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Lieferanten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2. Aufträge

Die Bestellung wird schriftlich erbeten, auch per Telefax oder email. Für den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten maßgebend. Die Bestätigung der Bestellung des Kunden kann auch durch Erfüllung der bestellten Leistung erfolgen. Bei Händlern benötigen wir geeignete Nachweise zur Gewährung der Händlerkonditionen wie Handwerkerkarte, Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug.

3. Preise und Lieferung

3.1. Es gilt die am Tage der Bestellung gültige Preisliste. Unsere Artikel-Preise verstehen sich als

Endverbraucherpreise incl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Netto-Einkaufspreis für Händler errechnet sich über Rabattstaffeln oder Preisgruppen (siehe jeweils aktuelle Preisliste). Außerhalb Deutschlands können für Leistungsänderungen aufgrund abweichender technischen Anforderungen oder Dokumentationen andere Preise zur Berechnung kommen.

3.2. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.3. Die Lieferungen erfolgen ab Sitz der Gesellschaft zzgl. Verpackungs- und Versandkosten. Die Wahl der Versandart und des Versandweges bestimmt der Lieferant. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden/Käufers.

4. Lieferzeit

Angaben über Liefertermine sind unverbindlich. Der Lieferant ist bestrebt, alle eingehenden Aufträge zeitnah zu versenden. Bei besonderen Versandwünschen (Overnight, Expresszustellung etc.) werden diese nach Möglichkeit gegen Aufpreis erfüllt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Alle Rechnungen sind mit dem Eintreffen beim Kunden ohne Abzug, frei Zahlstelle des Lieferanten, zur Zahlung fällig.

5.2. Erstbestellungen werden grundsätzlich gegen Nachnahme bzw. Vorauszahlung ausgeführt. Die Nachnahme erfolgt sofort netto Kasse. Zusätzliche Entgelte der Frachtführer bei Nachnahmesendungen trägt der Kunde. 5.3. Die Lieferung gegen Rechnung bedarf der gesonderten Zustimmung des Lieferanten. Schecks werden vorbehaltlich der Einlösung an Zahlung statt angenommen. Wechsel oder Scheck-Wechsel-Verfahren sind ausgeschlossen.

5.4. Einzugsermächtigungsverfahren: Nimmt ein Kunde am Einzugsermächtigungsverfahren teil, kann er viele Vorteile für sich nutzen: z.B. günstigere Versandkosten sowie Eilzustellung und Hinterlegung bei Dritten. Die Ermächtigung wird spätestens mit der Bestellung erbeten. Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift werden alle offenen Posten sofort ohne weitere Mahnung fällig.

6. Zahlungsverzug

6.1. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Der Lieferant kann im Einzelfall einen höheren Zinssatz verlangen, wenn der Lieferant einen höheren Schaden nachweisen kann.

6.2. Der Lieferant ist berechtigt, bei Verzugseintritt bis zu Leistung aller Zahlungen noch nicht erbrachte Leistungen zurückzubehalten oder einzustellen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Der Lieferant behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten zustehenden Ansprüche zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verpfändungen an Dritte hat der Kunde den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen.

7.2. Der Verkauf, der Einbau oder die Verarbeitung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ist gestattet. Für diesen Fall tritt der Kunde die Forderung gegen seinen Abnehmer bzw. das Eigentum an der neuen Sache bis zur Höhe des Rechnungsbetrages an den Lieferanten ab.

7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Fall des Zahlungsverzuges, ist der Lieferant berechtigt, den Liefergegenstand zurückzufordern, ohne dass der Lieferant zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklären muss. Auf Verlangen hat der Kunde den Liefergegenstand kosten- und spesenfrei an den Lieferanten zurückzusenden.

8. Gefahrübergang und Entgegennahme der Lieferung

8.1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann,

wenn Teillieferungen erfolgen.

8.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.

8.3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet

der Rechte und Pflichten aus Ziff. 9, 10 und 11 entgegen zunehmen.

9. Untersuchungs- und Rügepflichten

9.1. Die Sendung ist sofort nach Eingang auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Beschädigungen müssen sofort vom Frachtführer bestätigt werden.

9.2. Mängel sind innerhalb von 5 Kalendertagen unter Angabe des Mangels schriftlich dem Lieferanten anzuzeigen.

9.3. Versteckte Mängel, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 5 Kalendertagen nach Ihrer Entdeckung schriftlich dem Lieferanten angezeigt werden.

0. Rücksendungen (nur gültig im Verkehr mit Unternehmen)

10.1. Die Rücksendung von Handelsware und/oder beschädigter Ware kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Lieferanten erfolgen. In diesem Fall ist nach der Maßgabe der Richtlinien für Mängelhaftung und Kulanz zu verfahren. Maßanfertigungen und Sonderbestellungen sind in jedem Fall vom Umtausch bzw. der Rücksendung ausgeschlossen.

10.2. Auf Grund der Tarifkonditionen unseres Paketversenders wird bei allen Händler-Kunden ein Betrag in Höhe von € 10,- inkl. MwSt. je Rücksendung im Falle einer Annahmeverweigerung oder auch der Unzustellbarkeit der Sendung verrechnet. Dies gilt auch für Sendungen, die aufgrund von hohem Warenwert oder aufgrund einer Sondervereinbarung frachtfrei versendet wurden.

1. Sachmängel

11.1. Rennsportteile ( Rennbenzine und Öle), leistungsoptimierende Tuningteile und -zubehör, welche zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten dienen bzw. im Rennsport eingesetzt werden, sind grundsätzlich von der Mängelhaftung ausgeschlossen.

2. Verjährung

13.1. Alle vertraglichen und deliktischen Ansprüche und Rechte im Verkehr mit Unternehmen verjähren nach 12 Monaten.

13. Verhandlungen über gegenseitige Ansprüche

Verhandlungen über gegenseitige Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände hemmen die Verjährung nicht.

14. Anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1. Erfüllungsort für Leistungen des Lieferanten ist der Sitz der Gesellschaft.
16.2. Gerichtsstand ist Hanau, sofern der Kunde ein Kaufmann ist.

16. Allgemeines - Geltungsbereich

Grundlage der Geschäftsbeziehung sind ausschließlich die vorgenannten Geschäftsbedingungen. Anders lautende oder die AGB des Lieferanten ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an. Abweichungen oder Ergänzungen von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten.

17. Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten oder besondere Vereinbarungen nicht getroffen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

Manfred Fischer elf Competition

Seligenstädterstraße 53

63456 Hanau

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